Tagung zum Thema Bürgerversicherung am 19. Februar 2010 in Darmstadt

2010 führen etliche Krankenkassen Zusatzbeiträge von 8 Euro ein. Diese werden von Gewerkschaften und anderen sozialen Verbänden als ein "Sprungbrett für die Kopfpauschale" gesehen. Mehr als 300 Gäste aus Politik, Kirchen und Sozialverbänden waren der Einladung von Diakonie Hessen und Nassau, dem Sozialpolitischen Arbeitskreis des Bistums Limburg, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, dem Referat Berufs- und Arbeitswelt im Bistum Mainz und dem DGB gefolgt.
Die Sozialen Sicherungssysteme sind in die Krise geraten, weil der Staat auf eine angemessene Abgaben- und Steuerpolitik verzichtet, konstatierte einer der Initiatoren und Hauptreferenten Dr. Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Hessen. Dass die Privatisierung kein Ausweg ist, zeigte der zweite Referent, Dr. Otto Piller, am Beispiel der Schweiz. Das Schweizer Konzept der Altersicherung als Vorbild für eine solidarische Sozialversicherung in Deutschland diskutierten Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Dr. Hans-Jürgen Urban vom IG Metall Vorstand, Prof. em. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Pfarrer Dr. Thomas Posern vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und die Sozial- und Europarechtlerin Prof. Dr. jur. Anne Lenze.
DGB-Hessen-Chef Stefan Körzell kündigte an, der Deutsche Gewerkschaftsbund werde in einer Reformkommission mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bis Herbst 2010 ein Konzept für ein "solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft" erarbeiten.
Wichtige Eckpunkte eines solidarischen Gesundheitssystems:
- Statt Kopfpauschale und Zweiklassenmedizin: Gleiche Leistung für alle - unabhängig vom Einkommen
- Alle beteiligen sich an der Bürgerversicherung anteilig nach Einkommenshöhe. (Keine Versicherungspflichtgrenze!)
- Alle Einkommensarten, auch aus Kapitalvermögen, werden einbezogen (keine Beitragsbemessungsgrenze!)
- Arbeitgeber werden nicht aus der Verantwortung entlassen und beteiligen sich paritätisch an den Kosten der Sozialversicherung

